Die Abteilung Digitalisierung und IT der Stadt Hennef betreibt seit einigen Jahren einen Umweltsensor am Alten Rathaus. Die Schadstoffmessungen helfen, die Luftqualität zu überwachen und festzustellen, ob die Konzentrationen von Schadstoffen wie Stickoxiden, Feinstaub und Ozon nicht gesundheitsschädliche Werte erreichen. Dauerhafte Luftverschmutzung ist mit einer Reihe von Gesundheitsproblemen verbunden, zum Beispiel Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und einem erhöhten Risiko für Lungenkrebs.
Die Aussagekraft der Messungen an einem Ort für das gesamte Stadtgebiet - und selbst nur für das Zentrum - ist jedoch begrenzt. Die Luftqualität hängt stark von lokalen Gegebenheiten ab und variert auch zeitlich sehr stark. Dennoch konnten durch den Einsatz des Sensors wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die gegebenenfalls bei der Beschaffung weiterer Geräte von großem Nutzen sein würden.
Die erfassten Messwerte und die gesetzlichen Grenzwerte sind im Einzelnen:
Feinstaub: "Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM10. Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3. Für die noch kleineren Partikel PM2,5 gilt seit 2008 europaweit ein Zielwert von 25 µg/m3 im Jahresmittel, der bereits seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden soll. Seit 1. Januar 2015 ist dieser Wert verbindlich einzuhalten.", Quelle: Bundesumweltamt (www.umweltbundesamt.de)
Ozon: "Für die Ozonkonzentration gibt es eine Informationsschwelle von 180 µg/m3 (1-Stunden-Wert) und eine Alarmschwelle von 240 µg/m3 (1-Stunden-Wert). Ab einem Ozonwert von 180 µg/m3 werden dazu über die Medien Verhaltensempfehlungen an die Bevölkerung gegeben. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist ein Zielwert festgelegt: Der maximale 8-Stunden-Wert eines Tages darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr, gemittelt über 3 Jahre, den Wert von 120 µg/m3 überschreiten. Langfristig sollen die maximalen 8-Stundenmittel den Wert von 120 µg/m3 gar nicht mehr überschreiten. Zum Schutz der Vegetation gilt im 5-Jahresmittel ein Zielwert von 18.000 µg/m3 als Summe der Differenz zwischen Einstundenmittelwerten über 80 µg/m3 und 80 µg/m3 während Tagesstunden (8–20 Uhr) der Hauptvegetationszeit von Mai bis Juli (AOT 40).", Quelle: Bundesumweltamt (www.umweltbundesamt.de)
Stickstoffoxide: "Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde europaweit für Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m3 festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m3. Zum Schutz der Vegetation wird ein kritischer Wert von 30 µg/m3 NOx als Jahresmittelwert verwendet.", Quelle: Bundesumweltamt (www.umweltbundesamt.de)
Kohlenstoffmonoxid: "Am 1. Januar 2005 ist zum Schutz von Mensch und Umwelt der Grenzwert für Kohlenmonoxid in Kraft getreten. Danach darf der höchste 8-Stunden-Mittelwert eines Tages 10 mg/m3 nicht überschreiten". Quelle: Bundesumweltamt (www.umweltbundesamt.de)
Ammoniak: Zum Schutz der Vegetation vor den schädlichen Ammoniakwirkungen empfiehlt die Genfer Luftreinhaltekonvention Grenzwerte für eine atmosphärische Konzentration (Critical Levels) in Höhe von 1 Mikrogramm Ammoniak pro Kubikmeter für empfindliche Arten, wie z. B. Flechten und von 2 bis 4 Mikrogramm Ammoniak pro Kubikmeter für höhere Pflanzen wie die Besenheide. Diese Grenzwerte wurden im Rahmen eines internationalen Expertenworkshops in Dessau im Jahr 2023 überprüft und bestätigt." Quelle: Bundesumweltamt (www.umweltbundesamt.de)