Gaststättengesetz: Gestattung bei besonderen Anläßen
Der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlaß wäre z.B. Sportfest, Weinfest, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung etc.
Der Antrag wird über den Formular-Server der Stadt Hennef eingereicht
Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Gaststätten
Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
Kontakt
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Bahnhofstraße 25b
53773 Hennef
Stadtordnungsdienst
Telefon: 02242 888-588
E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de