Gaststättengesetz: Gestattung bei besonderen Anläßen

Der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlaß wäre z.B. Sportfest, Weinfest, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung etc.

Der Antrag wird über den Formular-Server der Stadt Hennef eingereicht

Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
Kontakt

Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen

Bahnhofstraße 25b

53773 Hennef

Stadtordnungsdienst

Telefon: 02242 888-588

E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de

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