Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Bescheinigung ist erforderlich zur Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Eine notarielle Beurkundung ist erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll. 

Der Antrag wird über den Formular-Server der Stadt Hennef eingereicht

Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Amt 63 Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Kontakt

Bauordnung und Untere Denkmalbehörde

Theodor-Heuss-Allee 19

53773 Hennef

Markus Henkel

Telefon: +49 2242 888-328

E-Mail: markus.henkel@hennef.de

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