Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Bescheinigung ist erforderlich zur Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Eine notarielle Beurkundung ist erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll.
Der Antrag wird über den Formular-Server der Stadt Hennef eingereicht
Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Amt 63 Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Kontakt
Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Markus Henkel
Telefon: +49 2242 888-328
E-Mail: markus.henkel@hennef.de