Stellplatzablösung

Beim Bau von Häusern muss eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen hergestellt werden. Sofern dies nicht möglich ist, müssen die Stellplätze in Form eines Beitrages an die Stadt abgelöst werden.

Der Antrag wird über den Formular-Server der Stadt Hennef eingereicht

Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Stellplatzablösung
Amt 63 Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Kontakt

Bauordnung und Untere Denkmalbehörde

Theodor-Heuss-Allee 19

53773 Hennef

Markus Henkel

Telefon: +49 2242 888-328

E-Mail: markus.henkel@hennef.de

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