Stellplatzablösung
Beim Bau von Häusern muss eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen hergestellt werden. Sofern dies nicht möglich ist, müssen die Stellplätze in Form eines Beitrages an die Stadt abgelöst werden.
Der Antrag wird über den Formular-Server der Stadt Hennef eingereicht
Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Stellplatzablösung
Amt 63 Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Kontakt
Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Markus Henkel
Telefon: +49 2242 888-328
E-Mail: markus.henkel@hennef.de