Ausserbetriebsetzung Kfz

Ein Fahrzeug kann oder muss außer Betrieb gesetzt werden,  z. B. wenn es längere Zeit nicht in Betrieb genommen oder verschrottet wird 

Der Antrag kann online über das Kfz-Portal des Rhein-Sieg-Kreises gestellt werden: 

Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Außerbetriebssetzung Kfz
Abt. 360 Straßenverkehrsangelegenheiten
Kontakt

Straßenverkehrsangelegenheiten

Theodor-Heuss-Allee 19

53773 Hennef

Volker Steckmeier

Telefon: +49 2242 888-178

E-Mail: baustellen@hennef.de

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