Ausserbetriebsetzung Kfz
Ein Fahrzeug kann oder muss außer Betrieb gesetzt werden, z. B. wenn es längere Zeit nicht in Betrieb genommen oder verschrottet wird
Der Antrag kann online über das Kfz-Portal des Rhein-Sieg-Kreises gestellt werden:
Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Außerbetriebssetzung Kfz
Abt. 360 Straßenverkehrsangelegenheiten
Kontakt
Straßenverkehrsangelegenheiten
Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Volker Steckmeier
Telefon: +49 2242 888-178
E-Mail: baustellen@hennef.de