Eheschließung: Vollmacht zur Anmeldung
Grundsätzlich müssen Ehepartner die Eheschließung persönlich gemeinsam anmelden. Mit der Vollmacht können Partner oder Dritte die Eheschließung beantragen, falls eine oder beide Partner verhindert sind.
Der Antrag kann ausgefüllt und im PDF-Format herunterladen oder gedruckt werden.
Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Trauung / Eheschließung
Standesamt
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