Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende können Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss haben, um finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern.
Die Anmeldung erfolgt über einen bundesweit bereitgestellten Dienst:
Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Unterhaltsvorschuss
Amt 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Kontakt
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Miriam Overath
Telefon: +49 2242 888-428
E-Mail: miriam.overath@hennef.de
Abt. 512 Verwaltung, wirtschaftliche Erziehungshilfe
Kontakt
Verwaltung, wirtschaftliche Erziehungshilfe
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Martin Schild
Telefon: +49 2242 888-418
E-Mail: martin.schild@hennef.de