Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende können Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss haben, um finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern.

Die Anmeldung erfolgt über einen bundesweit bereitgestellten Dienst:

Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Unterhaltsvorschuss
Amt 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Frankfurter Straße 97

53773 Hennef

Miriam Overath

Telefon: +49 2242 888-428

E-Mail: miriam.overath@hennef.de

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Abt. 512 Verwaltung, wirtschaftliche Erziehungshilfe
Kontakt

Verwaltung, wirtschaftliche Erziehungshilfe

Frankfurter Straße 97

53773 Hennef

Martin Schild

Telefon: +49 2242 888-418

E-Mail: martin.schild@hennef.de

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