Betriebsfortführung

Nach dem Tod des Inhabers oder der Untersagung eines Gewerbes kann der Betrieb durch eine Stellvertretung eine Zeit lang weitergeführt werden.

Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal

Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Betriebsfortführung - Betrieb eines Gewerbes nach Tod oder durch einen Stellvertreter
Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
Kontakt

Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen

Bahnhofstraße 25b

53773 Hennef

Stadtordnungsdienst

Telefon: 02242 888-588

E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de

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