Betriebsfortführung
Nach dem Tod des Inhabers oder der Untersagung eines Gewerbes kann der Betrieb durch eine Stellvertretung eine Zeit lang weitergeführt werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal
Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Betriebsfortführung - Betrieb eines Gewerbes nach Tod oder durch einen Stellvertreter
Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
Kontakt
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Bahnhofstraße 25b
53773 Hennef
Stadtordnungsdienst
Telefon: 02242 888-588
E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de