Pfandleihe - Gewerbeerlaubnis

Für das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers wird eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt. Zum Schutz der Allgemeinheit oder der Verpfänder kann die Erlaubnis mit Auflagen verbunden werden.

Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal

Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Pfandleihe - Erlaubnis für das Pfandleihgewerbe
Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
Kontakt

Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen

Bahnhofstraße 25b

53773 Hennef

Stadtordnungsdienst

Telefon: 02242 888-588

E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de

Bild