Pfandleihe - Gewerbeerlaubnis
Für das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers wird eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt. Zum Schutz der Allgemeinheit oder der Verpfänder kann die Erlaubnis mit Auflagen verbunden werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal
Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Pfandleihe - Erlaubnis für das Pfandleihgewerbe
Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
Kontakt
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Bahnhofstraße 25b
53773 Hennef
Stadtordnungsdienst
Telefon: 02242 888-588
E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de