Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird z.B. für die Erteilung einer Gaststättenkonzession, die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder die Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.
Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal
Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Abt. 210 Stadtkasse
Kontakt
Stadtkasse
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Bernd Steffens
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