Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird z.B. für die Erteilung einer Gaststättenkonzession, die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder die Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.

Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal

Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Abt. 210 Stadtkasse
Kontakt

Stadtkasse

Frankfurter Straße 97

53773 Hennef

Bernd Steffens

Telefon: +49 2242 888-284 E-Mail: stadtkasse@hennef.de

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