Wiedergestattung

Nach einer Gewerbeuntersagung (Berufsverbot) kann die (komplette oder teilweise) Wiedergestattung des Gewerbes beantragt werden - üblicherweise frühenstens nach einem Jahr, in Ausnahmefällen auch früher.

Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal

Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Wiedergestattung (Gewerbe)
Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
Kontakt

Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen

Bahnhofstraße 25b

53773 Hennef

Stadtordnungsdienst

Telefon: 02242 888-588

E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de

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