Wiedergestattung
Nach einer Gewerbeuntersagung (Berufsverbot) kann die (komplette oder teilweise) Wiedergestattung des Gewerbes beantragt werden - üblicherweise frühenstens nach einem Jahr, in Ausnahmefällen auch früher.
Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal
Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Wiedergestattung (Gewerbe)
Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
Kontakt
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Bahnhofstraße 25b
53773 Hennef
Stadtordnungsdienst
Telefon: 02242 888-588
E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de