Feuerwerk: Ausnahmegenehmigung

Das Abbrennen von Feuerwerken kann in Ausnahmefällen von der Ordnungsverwaltung der Stadt Hennef (Sieg) erlaubt werden. Feuerwerke zu Silvester müssen nicht genehmigt werden.

Der Antrag wird über den Formular-Server der Stadt Hennef eingereicht

Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
Kontakt

Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen

Bahnhofstraße 25b

53773 Hennef

Stadtordnungsdienst

Telefon: 02242 888-588

E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de

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