Feuerwerk: Ausnahmegenehmigung
Das Abbrennen von Feuerwerken kann in Ausnahmefällen von der Ordnungsverwaltung der Stadt Hennef (Sieg) erlaubt werden. Feuerwerke zu Silvester müssen nicht genehmigt werden.
Der Antrag wird über den Formular-Server der Stadt Hennef eingereicht
Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Feuerwerk
Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
Kontakt
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Bahnhofstraße 25b
53773 Hennef
Stadtordnungsdienst
Telefon: 02242 888-588
E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de