Hunde: Anschaffung, Abschaffung, Steuerermässigung, Gefährliche Hunde, Steuermarke

Die Anschaffung und Abschaffung bzw. der Tod von Hunden ist der Stadt innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen. Die Haltung von gefährlichen Hunden muss ebenso genehmigt werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Steuerermäßigung für die Haltung zu beantragen. 

Der Antrag wird über den Formular-Server der Stadt Hennef eingereicht

Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
Kontakt

Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen

Bahnhofstraße 25b

53773 Hennef

Stadtordnungsdienst

Telefon: 02242 888-588

E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de

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Abt. 220 Steuerwesen
Kontakt

Steuerwesen

Frankfurter Straße 97

53773 Hennef

Gregor Severin

Telefon: +49 2242 888-212

E-Mail: steuerwesen@hennef.de

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