Hunde: Anschaffung, Abschaffung, Steuerermässigung, Gefährliche Hunde, Steuermarke
Die Anschaffung und Abschaffung bzw. der Tod von Hunden ist der Stadt innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen. Die Haltung von gefährlichen Hunden muss ebenso genehmigt werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Steuerermäßigung für die Haltung zu beantragen.
Der Antrag wird über den Formular-Server der Stadt Hennef eingereicht
Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Hundehaltung
Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
Kontakt
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
Bahnhofstraße 25b
53773 Hennef
Stadtordnungsdienst
Telefon: 02242 888-588
E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de
Hundesteuer
Abt. 220 Steuerwesen
Kontakt
Steuerwesen
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Gregor Severin
Telefon: +49 2242 888-212
E-Mail: steuerwesen@hennef.de