Gehwegüberfahrten
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus erreichen zu können.
Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal
Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Gehwegüberfahrten
4.2 Bau
Kontakt
Stadtbetriebe Hennef
Bau
Siegaue 2
53773 Hennef
Klaus Steinert
Telefon: +49 2242 888-368
E-Mail: klaus.steinert@hennef.de