Gehwegüberfahrten

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus erreichen zu können.

Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschafts-Service-Portal

Weitergehende Informationen und zuständige Stellen der Stadt:
Gehwegüberfahrten
4.2 Bau
Kontakt

Stadtbetriebe Hennef

Bau

Siegaue 2

53773 Hennef

Klaus Steinert

Telefon: +49 2242 888-368

E-Mail: klaus.steinert@hennef.de

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