Jugendhilfe im Strafverfahren

Beschreibung Die Fachkräfte analysieren mit den Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten beziehungsweise den jungen Volljährigen die Straftat und deren Hintergründe.Sie beraten zu möglichen Leistungen der Jugendhilfe sowie anderen Angeboten wie Sucht- oder Schuldnerberatung.Sie beraten sie bei Problemen mit der Familie, mit der Wohnung, in der Schule oder in der Ausbildung.Die Fachkräfte vermitteln dabei zwischen den jungen Menschen, den Eltern, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und anderen Beteiligten.Sie sind bei der Gerichtsverhandlung dabei und äußern sich auf der Basis ihrer Erkenntnisse zu den jungen Menschen in einer Stellungnahme zum Strafverfahren.

Abt. 511 Soziale Dienste
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Soziale Dienste

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