Beurkundung einer Erklärung über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts vor und nach Geburt des Kindes
Beschreibung Die elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind steht kraft Gesetzes allein der Kindesmutter zu. Die Vaterschaftsanerkennung bedingt nicht automatisch, dass das Sorgerecht geteilt ist. Das gemeinsame Sorgerecht kommt zustande durch eine übereinstimmende Erklärung der Kindeseltern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern des Kindes zusammenleben oder nicht. Auch die Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann ebenfalls bereits vor der Geburt erfolgen. Weitere Informationen zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie hier.