Beschreibung Der Erschließungsvertrag ist ein spezieller, ausschließlich auf die Erschließung (Kanal- und Straßenausbau) von Baugebieten ausgerichteter städtebaulicher Vertrag, der seine gesetzliche Grundlage in § 124 Baugesetzbuch hat. Die Gemeinde kann nach § 124 Baugesetzbuch die technische Durchführung und kostenmäßige Abwicklung der Erschließung auf einen Erschließungsunternehmer übertragen. Wohnungsbauunternehmen oder sonstige Investoren stellen als Erschließungsunternehmer auf regelmäßig ihnen gehörenden Grundstücksflächen die Erschließungsanlagen auf eigene Kosten als eigene Einrichtungen her, veräußern die von den Anlagen erschlossenen Einzelgrundstücke in bebautem oder unbebautem Zustand, wälzen dabei die ihnen entstandenen Erschließungskosten auf die Grundstückserwerber ab und übergeben schließlich die hergestellten Anlagen der Gemeinde (vgl. Hans-Jochim Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage, § 6, Rn 3 f.).
Stadtbetriebe Hennef
Bauverwaltung
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