Teilungsgenehmigung

Beschreibung Die Teilung ist die dem Grundbuchamt gegenüber abgegebene oder sonstwie erkennbar gemachte Erklärung des Eigentümers, das ein Grundstückteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbständiges Grundstück oder als ein Grundstück zusammen mit anderen Grundstücken oder mit Teilen anderer Grundstücken eingetragen werden soll (Parzellenteilung oder Parzellenvereinigung).Die Teilung eines Grundstückes bedarf der Genehmigung wenn die Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dies durch Satzung bestimmt hat. Die Genehmigung wird durch die Stadt erteilt. Zuständig ist hier die Bauaufsicht.Neben der planungsrechtlichen Genehmigung ist eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich, die immer dann erteilt werden kann, wenn durch die Teilung keine bauordnungswidrigen Zustände eintreten.

Amt 63 Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Kontakt

Bauordnung und Untere Denkmalbehörde

Theodor-Heuss-Allee 19

53773 Hennef

Markus Henkel

Telefon: +49 2242 888-328

E-Mail: markus.henkel@hennef.de

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