Beschreibung Weitere Infos und aktuelle Hinweise finden Sie auf unserer Themenseite Gleichstellung im Infoportal unterHennef Stadt: Gleichstellung. ------------------------------ Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird durch Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Das "Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen" hat das Ziel dieses „Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu verwirklichen. Dazu müssen Dienststellen mit mindestens 20 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen.“ Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten werden in Paragraf 17 beschrieben: Für den Kontakt zur Gleichstellungsbeauftragen siehe nebenstehende Kontaktperson.Eine persönliche Beratung findet nach telefonischer Vereinbarung statt.
Gleichstellungsbeauftragte
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Anja Kuhn
Telefon: +49 2242 888-275
E-Mail: anja.kuhn@hennef.de