Beschreibung Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Hennef auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes betreibt. Die Besteuerungsgrundlagen ist der Gewerbeertrag. Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02.,15.05., 15.08.,15.11.). Die jährliche Festsetzung der Gewerbesteuer (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheid und den von der Stadt festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt seit dem 1.1.2022 500 %. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 hat der Stadtrat beschlossen, den Hebesatz zum 01.01.2024 auf 525 % zu erhöhen (+5%).
Steuerwesen
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Gregor Severin
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