Bußgeld

Beschreibung Ein Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn ein/e Bürgerin/Bürger eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die im Ergebnis mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Geahndet werden kann die Ordnungswidrigkeit nur dann, wenn auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung oder aufgrund einer Bestimmung in einer städtischen Satzung hierzu die entsprechende Möglichkeit eingeräumt worden ist.Als "Vorstufe" zum Bußgeldverfahren ist insbesondere im Straßenverkehrsbereich die kostenpflichtige Verwarnung (Knöllchen) anzusehen. Hier wird ein Bußgeld erst dann festgesetzt, wenn das Verwarnungsgeld nicht gezahlt wurde und Gründe für eine Verfahrenseinstellung nicht erkennbar sind. Verwarnungsgelder Verwarnungsgelder werden von den städtischen Politessen bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen. Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist in Verwarnungs- und Bußgeldkatalogen zum Straßenverkehrsrecht festgelegt. Der Verkehrsverstoß wird in einem mobilen Datengerät festgehalten; nach etwa 14 Tagen erhält man von der Stadt den entsprechenden Verwarnungsgeldbescheid. Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeiten kommen in vielen Bereichen der Verwaltung vor, u.a. im Bereich des Bauordnungsrechtes, z.B. bei Schwarzbauten, im Bereich des Ordnungsamtes, z.B. bei immissionsschutzrechtlichen Vergehen, im Bereich des Denkmalschutzes oder auch im Bereich des Baumschutzes um nur einige wenige Beispiele zu nennen.Bevor eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird, wird der Betroffene entsprechend den rechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes angehört. Aufgrund der Ausführungen in der Anhörung als auch auf Grund von Zeugenaussagen wird dann entschieden, ob und in welcher Höhe das Bußgeld festgesetzt wird oder ob das Verfahren ggfs. eingestellt wird. Bußgeldbescheid Aus dem Bußgeldbescheid ist daher zu ersehen:

Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
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