St. Martin - Umzüge und Martinsfeuer

Beschreibung Die Durchführung eines Brauchtumsumzuges sowie das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers istgenehmigungspflichtig. Aus diesem Grund ist dem Ordnungsamt der Stadt Hennef die geplante Veranstaltung 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen (bei Sankt Martinsveranstaltungen ist der15. Septembereines jeden Jahres Stichtag). Unter "Downloads" werden die notwendigen Anträge, weiterführende Informationen sowie zwingend zu beachtende Hinweise bereitgestellt. Die bereitgestellten PDF-Dateien können am PC ausgefüllt werden. Gerne können Sie die Anträge perE-Mailoder perPostan die auf dieser Seite aufgeführte Kontaktadresse schicken. Nur genehmigte Umzüge sowie Feuer dürfen auch durchgeführt werden.

Abt. 360 Straßenverkehrsangelegenheiten
Kontakt

Straßenverkehrsangelegenheiten

Theodor-Heuss-Allee 19

53773 Hennef

Volker Steckmeier

Telefon: +49 2242 888-178

E-Mail: baustellen@hennef.de

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