Beschreibung Beglaubigungen von Ablichtungen und UnterschriftenMit der Beglaubigung bescheinigt die Stadt Hennef die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente mit dem Original sowie Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken. Dazu ist das Bürgerzentrum aber nur befugt,wenn die Urkunde bzw. Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift/Kopie zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Dies gilt allerdings nicht für eine Unterschrift ohne einen dazugehörigen Text. Zudem dürfen andere Behörden oder Einrichtungen nicht kraft Gesetzes für die Beglaubigung zuständig sein. Besonderheit bei standesamtlichen UrkundenWenden sie sich in Bezug auf standesamtliche Urkunden und Dokumente an das zuständige Standesamt, in dem die Beurkundung eines Ereignisses (z.B. Eheschließung, Geburt, Sterbefall) vorgenommen wurde. Beglaubigung von Ausweis oder PassKopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen werden nur beglaubigt, wenn die Vorlage der Beglaubigung ausdrücklich verlangt wird. Welche Dokumente kommen für eine Beglaubigung in Frage?Es gibt eine Vielzahl von Beispielen. Häufig sind dies Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse, Arbeitszeugnisse, Beurteilungen u.v.m. Bei ausländischen Urkunden und Dokumenten muss eine Kopie der Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden, die Übersetzung und das Original der Urkunde müssen zusammengehörig sein. Beglaubigt wird die übersetzte Kopie, nicht die Urkunde selbst. Welche Dokumente werden nicht beglaubigt?Beispiele für Dokumente, die von der Stadt Hennef nicht beglaubigt werden, z.B. weil hierzu andere Behörden, Gerichte, Notare etc. zuständig sind. Personenstandsurkunden deutscher Standesämter, Grundbucheintragung, Vereinsregistereintragung, Löschung einer Schuld, Schuldanerkenntnis, Vormundschafts- bzw. Betreuungsdokumente, Rechtsnachfolgedokument, Nachlassgerichtsdokument, Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Güterrechtsdokument, Fremdsprachliche Texte, Dokumente zur ärztlichen Vorsorge. Beglaubigung zur Verwendung im AuslandWird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung möglicherweise nicht aus. U.U. gelten diesbezüglich besondere Anforderungen für „Legalisation“ und „Apostille“. Informationen dazu sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes abrufbar (siehe Abschnit weitere Informationen).
Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Jochen Breuer
Telefon: +49 2242 888-187
E-Mail: jochen.breuer@hennef.de











