Beschreibung Anwohnerparkausweise sind Sonderparkberechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte). Zur Zeit sind solche Anwohnerparkzonen lediglich im Bereich der Kaiserstraße, Dickstraße und Uferstraße ausgewiesen.Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem ausgewiesenen Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zweit- und Drittwagen finden keine Berücksichtigung.Es besteht kein Anspruch auf einen freien oder gar reservierten Parkplatz vor der eigenen Haustür. Der Berechtigte muß sich innerhalb der ausgewiesenen Zone einen freien Stellplatz suchen, u.U. auch in der Nachbarstraße. Falls kein freier Platz zu finden ist, berechtigt dies nicht zum Parken in Halteverboten. Ein Kostenersatzanspruch entsteht nicht.
An-/Bewohnerparken
Antraege
Parkerleichterung