Betreuungsverfügung

Beschreibung Die Betreuungsstelle des Rhein-Sieg Kreises ist für Bürgerinnen und Bürger aller kreisangehörigen Kommunen Ansprechpartner fürAngelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz. Nach diesem Gesetz können volljährige Menschen, die ihre persönlichen Angelegenheiten nicht oder nicht ohne Hilfe erledigen können, weil sie psychisch krank, geistig oder seelisch behindert, altersverwirrt oder körperlich schwer behindert sind, betreut werden. Zur Einleitung einer Betreuung kann der/die Betroffene selbst, aber auch beispielsweise ein/e Familienangehörige/r, einen Antrag beim zuständigen Vormundschaftsgericht stellen. Im Zusammenwirken mit den Vormundschaftsgerichten in Siegburg, Rheinbach, Bonn, Königswinter und Waldbröl, den im Rhein-Sieg-Kreis tätigen Betreuungsvereinen und den Berufsbetreuern und -betreuerinnen versteht sich die Betreuungsstelle des Kreissozialamtes als Bindeglied zwischen den Beteiligten. Die Betreuungsstelle unterstützt die Betroffenen, deren Angehörige und die Betreuer/innen, klärt im Bedarfsfall die Situation und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Sie informiert in allen Angelegenheiten einer Betreuung. Außerdem bietet die Betreuungsstelle Informationsveranstaltungen und umfassende schriftliche Informationen zu Betreuungsfragen, zur Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an.

Amt 50 Amt für soziale Angelegenheiten
Kontakt

Amt für soziale Angelegenheiten

Frankfurter Straße 97

53773 Hennef

Torsten Lorenz

Telefon: +49 2242 888-133

E-Mail: torsten.lorenz@hennef.de

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