Asylangelegenheiten

Beschreibung Das Amt für soziale Angelegenheiten berät und entscheidet über Leistungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) in Zusammenarbeit mit dem Ausländeramt. Ausländerrechtliche Auskünfte erteilt dasAusländeramt des Rhein-Sieg-Kreises Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Personen, die sich im Asylverfahren befinden, haben zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes im Regelfall Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während der ersten 18 Monate ihres Aufenthaltes in Deutschland haben Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG Anspruch auf Grundleistungen (vgl. §§ 3, 3a AsylbLG). Im Anschluss an diesen Zeitraum haben sie in der Regel Anspruch auf Leistungen entsprechend dem SGB II (Vgl. § 2 AsylbLG). Die Grundleistungen nach dem AsylbLG umfassen Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (z.B. für Ernährung und Kleidung) und des notwendigen persönlichen Bedarfs (z.B. für Verkehr und Nachrichtenübermittlung). Ergänzend werden Leistungen der Bildung und Teilhabe gewährt (für weitere Informationen zu diesem Thema siehe weiter unten unter Verwandte Dienstleistungen) Die Gesundheitsleistungen beschränken sich - während der ersten 18 Monate im Regelfall auf eine Akut- und Schmerzversorgung (vgl. § 4 AsylbLG). Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können einen sogenannten MobilPass beantragen, mit dem der Erwerb von Tickets für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) rabattiert ist. Ausführliche Informationen hierzu geben der Verkehrverbund Rhein-Sieg oder die genannten Ansprechpartner*innen. Informationen über die Durchführung des Asylverfahrens Link:https://www.bamf.de/DE/Behoerde/Aufgaben/Asylverfahren/asylverfahren-node.html Jobcenter Rhein-Sieg (Leistungen für anerkannte Flüchtlinge) Link:https://www.jobcenter-rhein-sieg.de/migration/neuantrag-fluechtlinge MobilPassTickets (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) Link:https://www.vrs.de/tickets/ticketuebersicht/ticket/mobilpasstickets Fragen zu angemietenden Unterkünften Bei Fragen zu den angemietenden Unterkünften können Sie sich gerne an Frau Sandra Lennartz wenden.