Spielautomaten - Vergnügungssteuer
Beschreibung Die Aufstellung von Spielautomaten mit bzw. ohne Gewinnmöglichkeit istzur Vergnügungssteuer anzumelden.Monatliche Steuerbeträge für Apparate in Spielhallen u.ä.: Monatliche Steuerbeträge für Apparate in Gaststätten u.ä.: Seit dem 01.01.2016 werden für Apparate, die gewaltverherrlichende Praktiken zum Gegenstand haben, monatlich 500 Euro je Gerät erhoben. Die Spielautomatensteuer wird als Vergnügungssteuer durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.