Beschreibung Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens vier Monate vor Erreichen des Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Die Ausbildung in der Fahrschule kann frühestens mit 16,5 Jahren erfolgen. Eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers/der Antragstellerin ist erforderlich. Die einzelnen Begleitpersonen müssen nicht erscheinen. Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten. Die begleitende Person Der reguläre Führerschein wird erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres ausgestellt. Dieser muss drei Monate vorher unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes beantragt werden.
Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Jochen Breuer
Telefon: +49 2242 888-187
E-Mail: jochen.breuer@hennef.de