Begleitetes Fahren ab 17

Beschreibung Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens vier Monate vor Erreichen des Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Die Ausbildung in der Fahrschule kann frühestens mit 16,5 Jahren erfolgen. Eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers/der Antragstellerin ist erforderlich. Die einzelnen Begleitpersonen müssen nicht erscheinen. Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten. Die begleitende Person Der reguläre Führerschein wird erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres ausgestellt. Dieser muss drei Monate vorher unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes beantragt werden.

Amt 32 Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz
Kontakt

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53773 Hennef

Jochen Breuer

Telefon: +49 2242 888-187

E-Mail: jochen.breuer@hennef.de

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