Sperrzeit § 18 Gaststättengesetz

Beschreibung Folgende Sperrzeiten gelten in Hennef: Schank- und Speisewirtschaften Beginn um 5.00 Uhr und Ende um 6.00 Uhr Öffentliche Vergnügungsstätten gilt eine allgemeine Sperrzeit, die um 1 Uhr beginnt und um 6 Uhr endet Für Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen gilt eine allgemeine Sperrzeit, die um 22 Uhr beginnt und um 7 Uhr endet. Ausnahmegenehmigungen können im Rahmen einer Veranstaltungserlaubnis beantragt werden. Dies können Sie direkt online erledigen. Den Link finden Sie unter "Onlinedienstleistungen". Wenn Sie darüber hinaus Fragen zum Thema haben, finden Sie unsere Ansprechpersonen unter "Kontaktpersonen".

Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
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53773 Hennef

Stadtordnungsdienst

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