Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft

Beschreibung Das Sorgerecht ist normalerweise die Aufgabe der Eltern, aber manchmal können oder wollen Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen. In diesem Fall wird von einem Gericht eine andere erwachsene Person damit beauftragt, die gesamte elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge für das Kind oder die jugendliche Person zu übernehmen. Wird die Aufgabe dem Jugendamt übertragen, übernimmt dies die Abteilung Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft.

Abt. 511 Soziale Dienste
Kontakt

Soziale Dienste

Lindenstraße 3

53773 Hennef

Telefon: +49 2242 888-550

Bild