Einbürgerung

Beschreibung Einbürgerung nach §10 StAGVoraussetzungen: Sie müssen mindestens acht Jahre in Deutschland leben und im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sein, sowie Freizügigkeitsbescheinigung nachweisen können. Darüber hinaus müssen Sie ihren des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln bestreiten konnen. Der Antrag ist persönlich bei der Behörde zu unterschreiben. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen.Einbürgerungen nach §§ 8 oder 9 StAGVoraussetzungen:Ehegatte deutscher Staatsangehöriger und3 Jahre in der BRD und 2 Jahre verheiratet sowie60 Monatebeitragspflichtige Beschäftigung (Antragsteller/in oder Ehegatte)Lebensunterhalt aus eigenen MittelnNegativbescheinigung der WohngeldstelleAufenthaltstitelBei Einbürgerung nach §9 StAG ist für den deutschen Ehegatten ein Antrag auf Überprüfung seiner Staatsangehörigkeit aufzunehmen. Der Antrag ist persönlich bei der Behörde zu unterschreiben. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen. Sollte der Ehegatte bereits eingebürgert worden sein, bitte die Einbürgerungsurkunde mit vorlegen.Die Einbürgerungsurkunden werden durch dieKreisverwaltung SiegburgKaiser - Wilhelm - Platz 153721 Siegburgausgehändigt. Das Bürgerzentrum leitet die Unterlagen mit der Stellungnahme lediglich an die Kreisverwaltung weiter. Einbürgerung nach §10 StAG Voraussetzungen: Sie müssen mindestens acht Jahre in Deutschland leben und im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sein, sowie Freizügigkeitsbescheinigung nachweisen können. Darüber hinaus müssen Sie ihren des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln bestreiten konnen. Der Antrag ist persönlich bei der Behörde zu unterschreiben. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen. Einbürgerungen nach §§ 8 oder 9 StAG Voraussetzungen: Bei Einbürgerung nach §9 StAG ist für den deutschen Ehegatten ein Antrag auf Überprüfung seiner Staatsangehörigkeit aufzunehmen. Der Antrag ist persönlich bei der Behörde zu unterschreiben. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen. Sollte der Ehegatte bereits eingebürgert worden sein, bitte die Einbürgerungsurkunde mit vorlegen. Die Einbürgerungsurkunden werden durch die Kreisverwaltung SiegburgKaiser - Wilhelm - Platz 153721 Siegburg ausgehändigt. Das Bürgerzentrum leitet die Unterlagen mit der Stellungnahme lediglich an die Kreisverwaltung weiter.

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