Grundbesitzabgaben

Beschreibung Auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes, der Haushaltssatzung und der Gebührensatzungen -jeweils in der geltenden Fassung- werden die Grundbesitzabgaben, Steuern und Gebühren durch Abgabenbescheid festgesetzt. Zahlungspflichtiger ist/sind der/die Eigentümer/in oder der Erbbauberechtigte.Die Grundbesitzabgaben werden zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages erhoben und setzen sich in der Regel aus folgenden Steuern und Gebühren zusammen:Grundsteuer undStraßenreinigungsgebühren.Ab dem Jahr 2016 werden diese Abgaben in Form eines Dauerbescheides erhoben. Diese sind solange gültig, bis sie durch einen neuen Bescheid ersetzt werden. Die Straßenreinigungsgebühren werden zusammen mit der Grundsteuer auf einem Abgabenbescheid festgesetzt. Die Kanalbenutzungsgebühren werden von den Stadtbetrieben Hennef erhoben und in separatem Bescheid jährlich festgesetzt.

Abt. 220 Steuerwesen
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Steuerwesen

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Gregor Severin

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