Abschleppaufträge

Beschreibung Das widerrrechtliche Abstellen von stillgelegten Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen oder in der freien Landschaft ist nicht zulässig. Derartig abgestellte Fahrzeuge werden vom Ordnungsamt nach einer bestimmten Frist auf Kosten des Verursachers abgeschleppt.

Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
Kontakt

Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen

Bahnhofstraße 25b

53773 Hennef

Stadtordnungsdienst

Telefon: 02242 888-588

E-Mail: ordnungsdienst@hennef.de

Bild