Beschreibung Für die Erstausstellung des Führerscheins ist erforderlich, dass die Hauptwohnung in Hennef ist. Zuständig ist das Bürgerzentrum. Es nimmt die Anträge für die Erstausstellung entgegen und leitet diese dann zur abschließenden Bearbeitung an die Führerscheinstelle beim Rhein-Sieg-Kreis weiter.Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter beträgt:16 Jahre bei Klasse A1, L, M, und T18 Jahre bei Klasse B, C, C1, BE, CE und C1E21 Jahre bei Klasse D, D1, DE und D1E25 Jahre bei Klasse A unbeschränkt mit direktem EinstiegEine persönliche Vorsprache bei der Beantragung ist erforderlich. Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten.Bitte beachten Sie, dass wir keine Anträge zur LKW-Verlängerung (C1, C1E, CCE) , B196 sowie B96 annehmen dürfen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Rhein-Sieg-Kreis. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter beträgt: Eine persönliche Vorsprache bei der Beantragung ist erforderlich. Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten. Bitte beachten Sie, dass wir keine Anträge zur LKW-Verlängerung (C1, C1E, CCE) , B196 sowie B96 annehmen dürfen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Rhein-Sieg-Kreis.
Bürgerzentrum
Frankfurter Str. 97
53773 Hennef
Postfach 1562
E-Mail: buergerzentrum@hennef.de











