Handwerkerparken

Beschreibung Ausnahmegenehmigung von den geltenden Parkbestimmungen für Handwerker, die ihre Fahrzeuge vor Ort benötigen, weil Werkzeug und Material am Ort eingesetzt werden müssen. Der Antrag kann von jedem Handwerker gestellt werden. Die Ausnahmegenehmigungen untergliedern sich in Dauerausnahmen bis zu 3 Jahre und in Einzelausnahmen.

Abt. 360 Straßenverkehrsangelegenheiten
Kontakt

Straßenverkehrsangelegenheiten

Theodor-Heuss-Allee 19

53773 Hennef

Volker Steckmeier

Telefon: +49 2242 888-178

E-Mail: baustellen@hennef.de

Bild