Handwerkerparken
Beschreibung Ausnahmegenehmigung von den geltenden Parkbestimmungen für Handwerker, die ihre Fahrzeuge vor Ort benötigen, weil Werkzeug und Material am Ort eingesetzt werden müssen. Der Antrag kann von jedem Handwerker gestellt werden. Die Ausnahmegenehmigungen untergliedern sich in Dauerausnahmen bis zu 3 Jahre und in Einzelausnahmen.
Abt. 360 Straßenverkehrsangelegenheiten
Kontakt
Straßenverkehrsangelegenheiten
Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Volker Steckmeier
Telefon: +49 2242 888-178
E-Mail: baustellen@hennef.de