Dienstaufsichtsbeschwerden

Beschreibung Neben den förmlichen Rechtsbehelfen (Widerspruch/Klage vor dem Verwaltungsgericht) stehen den Bürgern eine Reihe weiterer, sogenannter formloser Rechtsbehelfe zur Verfügung, die unabhängig von Widerspruch und Klage sind und daher neben diesen oder auch alleine erhoben werden können.Einen solchen formlosen Rechtsbehelf stellt die Dienstaufsichtsbeschwerde dar, mit der, anders als bei der Fachaufsichtsbeschwerde, nicht eine sachliche Entscheidung, sondern das persönliche Verhalten eines Bediensteten überprüft werden soll. Sie wendet sich an den Dienstvorgesetzten.Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Stadtverwaltung.

Abt. 110 Personalabteilung
Kontakt

Personalabteilung

Frankfurter Straße 97

53773 Hennef

Matthias Bejs

Telefon: +49 2242 888-248

E-Mail: matthias.bejs@hennef.de

Bild