Beschreibung Was ist ein Denkmal? Jedes Bundesland stellt ein eigenes Denkmalschutzgesetz auf. Nach § 1 DSchG NRW (nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz) liegt der Denkmalschutz und die Denkmalpflege im öffentlichen Interesse. Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen. Dabei wirken Denkmalfachämter, Gemeinden und Eigentümer*innen zusammen. In Nordrhein-Westfalen gibt es knapp 87.000 Baudenkmäler. In Hennef gibt es rund 300 Baudenkmäler. Diese werden geschützt und erhalten. Es werden fünf Denkmalarten unterschieden. Wo finde ich die Denkmalliste? Die Denkmalliste ist nach § 23 DSchG NRW ein öffentliches Verzeichnis der Denkmäler. In der Denkmalliste der Stadt Hennef können alle Denkmäler eingesehen werden, die mit der Eintragung in die Denkmalliste dem Denkmalschutzgesetz unterliegen. Sollte Ihr Gebäude, Grundstück oder Wegekreuz als Denkmal eingetragen werden, erhalten Sie darüber von der Unteren Denkmalbehörde einen Bescheid. Die Teile A, B, C und D beinhalten Baudenkmäler, Bodendenkmäler, bewegliche Denkmäler und Denkmalbereiche. Darin finden Sie die Denkmallistennummer, Objektbezeichnung, Adresse und das Eintragungsdatum. Die Denkmalliste finden Sie unter "Onlinedienstleistungen" - "Denkmalliste" Welche Pflichten haben Denkmaleigentümer*innen? Antragsstellung Bei Maßnahmen anBau- Garten-, beweglichen Denkmälern oder im Denkmalbereichwird der Antrag an die Untere Denkmalbehörde geschickt. Diese Möglichkeiten haben Sie: Dem Antragsformular sind prüffähige Unterlagen (bspw. Lageplan, Angebot der Fachfirma, textliche Maßnahmebeschreibung) anzuhängen. Die erteilte Erlaubniserlischt, wenn nachdrei Jahrennichtmit dem Vorhabenbegonnenoder dieseslängeralsein Jahrunterbrochenwurde. Handelt es sich um eine Grabung, Bergung oder Verwendung von Mess- und Suchgeräten an einem Bodendenkmal wird der Antrag an die Obere Denkmalbehörde (Rhein-Sieg-Kreis) geschickt. Welche Rechte und Vorteile haben Denkmaleigentümer*innen? Gibt es Fördermöglichkeiten? Über den zuvor genannten Punkten hinaus besteht aber auch die Möglichkeit zur Förderung der Maßnahmen an einem Denkmal. Von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der NRW-Stiftung werden Maßnahmen in besonderen Fällen unterstützt. Die Anträge für folgende Förderungen sind vor Maßnahmenbeginn zu stellen.
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