Beschreibung Grundsätzlich gilt:Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter ist sinnvoll, um die Modalitäten abzustimmen. Hierdurch kann das Beantragungsverfahren beschleunigt werden. Für die Aufstellung von Verkehrszeichen, Absperrposten, Schranken o.ä. muss bei der Stadtverwaltung ein schriftlicher, begründeter Antrag gestellt werden.Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.
Straßenverkehrsangelegenheiten
Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Volker Steckmeier
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