Beschreibung Wenn Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind, so ist der Vater nicht automatisch festgestellt. Die Vaterschaft zu dem Kind kann entweder freiwillig in Form einer Urkunde anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden (hierzu s. Beistandschaft)(Verlinkung zu Beistandschaft einfügen). Der urkundlichen Anerkennung des Kindesvaters muss die Kindesmutter zustimmen, damit diese ihre Wirkung erhält. Beide Erklärungen können entweder zusammen oder getrennt voneinander abgeben werden. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung ist bereits vor der Geburt möglich. Die Vaterschaftsanerkennung bedingt aber nicht automatisch, dass das Sorgerecht geteilt ist. Dies steht kraft Gesetz, bei nicht miteinander verheirateten Eltern, allein der Kindesmutter zu. Weitere Informationen zur Sorgerechtsteilung finden Sie hier.
Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung vor und nach Geburt des Kindes