Grundsteuerreform

Beschreibung Das bedeutete konkret: Alle Eigentümer*innen mussten die am 1. Januar 2022 zutreffenden Merkmale ihres Grundstücks angeben. Der 1. Januar 2022 ist der so genannte Hauptfeststellungszeitpunkt. Die Angaben konnten in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2022. und dem 31. Oktober 2022 online unter MeinELSTER (www.elster.de) abgeben werden. Danach erhalten die Eigentümer*innen – wie bisher – drei Bescheide:

Abt. 220 Steuerwesen
Kontakt

Steuerwesen

Frankfurter Straße 97

53773 Hennef

Gregor Severin

Telefon: +49 2242 888-212

E-Mail: steuerwesen@hennef.de

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