Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland

Beschreibung Die Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland erfolgt durch den Fachbereich Wirtschaftsförderung, Liegenschaften. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob überhaupt städtische Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen. Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen Verpächter und Pächter getroffenen schriftlichen Absprachen.