Beschreibung Wie kann ich die Gewerbean-, -ab- oder -ummeldung beim Gewerbeamt anzeigen? Der schnellste Weg zur Erledigung ist Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (Siehe Link unter Onlinedienstleistungen).Alternativ ist ein persönlicher Termin möglich. Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Weitere Informationen". Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit). Erlaubnispflichtig sind: Ein Gewerbe können Sie persönlich bei uns oder digital im Internet anmelden. Den digitalen Antrag können Sie über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW abgeben. Den Link zur Dienstleistung im Wirtschafts-Service-Portal finden Sie unter "Onlinedienstleistungen". Um die Anmeldung persönlich im Rathaus durchzuführen, vereinbaren Sie bitte telefonisch unter der Rufnummer 02242/ 888-610 einen Termin. EineGewerbeanmeldung per E-Mailist leidernichtmöglich! Ausländer (Ausnahme: EU/EWR- Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung (wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt) und eine Arbeitserlaubnis. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage „selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet“ enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an die Bürgerdienste / Abteilung Ausländerangelegenheiten/Staatsangehörigkeitsrecht. Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, hat dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden, frühestens jedoch zwei Wochen vor Beginn. Wer sein Gewerbe aufgibt, muss dies unverzüglich bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen.Die Abmeldungkannonline im Wirtschafts-Service-Portal.NRWoder schriftlich unter Verwendung des Vordruckes "Gewerbeabmeldung" vorgenommen und per Post oder E-Mail zugesendet werden. Wer ein Gewerbe betreibt, muss bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen, wenn er seinen Betrieb verlegt oder den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Die Ummeldung des Gewerbes muss gleichzeitig mit der Aufnahme der geänderten Tätigkeit oder der Änderung des Betriebssitzes angezeigt werden.Eine Gewerbeummeldung ist ebenfalls erforderlich, wenn sich der Name des Gewerbetreibenden ändert.
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