Beschreibung Die Inanspruchnahme von Gehwegen und Fahrbahnflächen zur Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen, Aufstellen von Abfallcontainern, Blumenkübeln, Schrägaufzüge, Werbestände, Plakatieren, Außenbewirtschaftung (Tische und Stühle), Aufstellen von Verkausständen über den Straßenanliegergebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, bezeichnet man als Sondernutzung.Als Straßenanliegergebrauch - und damit nicht als Sondernutzung - gilt insbesondere: Weitere erlaubnisfreie Sondernutzungen sind beim/bei der Sachbearbeiter/in zu erfragen. Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig
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