Genehmigung von Plakatwerbung

Beschreibung Entsprechend einer städtischen Satzung ist die gewerbliche Plakatwerbung auf Verkehrsflächen nur an den dafür bestimmten Standorten und Einrichtungen zulässig. Sonstige Plakatwerbung auf Verkehrsflächen ist nur auf festen Paletten und Ständern zulässig. Die Anzahl der Plakate ist beschränkt. Mit Plakatwerbemaßnahmen darf frühstens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass begonnen werden. Die Plakate müssen spätestens am nächsten Werktag nach dem Anlass entfernt werden.Die Plakatwerbung ist vor Beginn dem Ordnungsamt anzuzeigen.Die vorstehenden Ausführungen zur Plakatwerbung gelten nicht für die Plakatwerbung der Parteien und Wählergruppen aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen. Diese ist grundsätzlich innerhalb einer Zeit von drei Monaten vor dem Wahltag zulässig.

Abt. 330 Stadtordnungsdienst, Allg. Ordnungswesen
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Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen

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53773 Hennef

Stadtordnungsdienst

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