Beschreibung Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB I erteilen die Kommunen in allen sozialen Angelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch Auskunft. Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB I sind die Gemeinden verpflichtet, Anträge auf Sozialleistungen jeglicher Art entgegenzunehmen. Dabei handelt es sich z. B. um die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Rentenanträge (Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenen- und Waisenrenten, etc.), sowie Anträge zur Kontenklärung und Feststellung des Versicherungsverlaufs können bei der Rentenstelle der Stadt Hennef abgegeben werden. Diese werden an den zuständigen Rententräger zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Gleichzeitig bietet die Stadt Hennef dem Antragsteller an, beim Ausfüllen von Formularen und Erklärungen zu unterstützen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rententräger: Unterstützung bei der Beantragung einer Rente erhalten Sie bei der städtischen Rentenberatungsstelle. Dazu ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Kontakt: Rentenberatungsstelle HennefTel. 02243-89131, rente@hennef.de
Rentenversicherung