Abgeschlossenheitsbescheinigung
Beschreibung Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich zur Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Daneben ist die notarielle Beurkundung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll.Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung setzt einen formlosen schriftlichen Antrag voraus. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen bestimmen sich jeweils nach der Lage des Einzelfalles.
Antraege
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Amt 63 Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Kontakt
Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Markus Henkel
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E-Mail: markus.henkel@hennef.de