Abgeschlossenheitsbescheinigung

Beschreibung Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich zur Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Daneben ist die notarielle Beurkundung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, sofern das Wohnungseigentum veräußert wird oder im Grundbuch eingetragen werden soll.Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung setzt einen formlosen schriftlichen Antrag voraus. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen bestimmen sich jeweils nach der Lage des Einzelfalles.

Amt 63 Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Kontakt

Bauordnung und Untere Denkmalbehörde

Theodor-Heuss-Allee 19

53773 Hennef

Markus Henkel

Telefon: +49 2242 888-328

E-Mail: markus.henkel@hennef.de

Bild