Außerbetriebssetzung Kfz
Beschreibung Ihr Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt werden, wenn es z. B. verschrottet werden soll. Eine Außerbetriebsetzung kann aber auch erfolgen, wenn die Inbetriebnahme für längere Zeit nicht stattfindet. Die Außerbetriebsetzung kann bei Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis oder bei allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet durchgeführt werden.
Antraege
Ausserbetriebsetzung Kfz
Abt. 360 Straßenverkehrsangelegenheiten
Kontakt
Straßenverkehrsangelegenheiten
Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Volker Steckmeier
Telefon: +49 2242 888-178
E-Mail: baustellen@hennef.de