Außerbetriebssetzung Kfz

Beschreibung Ihr Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt werden, wenn es z. B. verschrottet werden soll. Eine Außerbetriebsetzung kann aber auch erfolgen, wenn die Inbetriebnahme für längere Zeit nicht stattfindet. Die Außerbetriebsetzung kann bei Städten und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis oder bei allen Zulassungsbehörden im Bundesgebiet durchgeführt werden.

Abt. 360 Straßenverkehrsangelegenheiten
Kontakt

Straßenverkehrsangelegenheiten

Theodor-Heuss-Allee 19

53773 Hennef

Volker Steckmeier

Telefon: +49 2242 888-178

E-Mail: baustellen@hennef.de

Bild