Stellplatzablösung
Beschreibung Bei der Errichtung baulicher Anlagen (Wohn- und Geschäftshäuser), bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr stattfindet, muss eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen hergestellt werden. Sofern dies auf dem Baugrundstück nicht möglich ist, müssen die Stellplätze in Form eines Beitrages an die Stadt abgelöst werden.
Antraege
Stellplatzablösung
Amt 63 Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Kontakt
Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Theodor-Heuss-Allee 19
53773 Hennef
Markus Henkel
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E-Mail: markus.henkel@hennef.de