Stellplatzablösung

Beschreibung Bei der Errichtung baulicher Anlagen (Wohn- und Geschäftshäuser), bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr stattfindet, muss eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen hergestellt werden. Sofern dies auf dem Baugrundstück nicht möglich ist, müssen die Stellplätze in Form eines Beitrages an die Stadt abgelöst werden.

Amt 63 Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
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Bauordnung und Untere Denkmalbehörde

Theodor-Heuss-Allee 19

53773 Hennef

Markus Henkel

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E-Mail: markus.henkel@hennef.de

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