- Rathaus - Anträge
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Kfz-Schein: Änderung

Änderungen der Meldedaten (Name, Adresse, etc.) müssen in den KFZ-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen werden. 

Märkte

Anträge für die Genehmigung von Märkte, Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen sind bei der Ordnungsverwaltung der Stadt zu stellen.

Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über die bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Es gibt eine einfache Bescheinung sowie eine erweiterte, die zusätzliche Angaben enthält (z.B. Familienstand, Staatsangehörigkeit).

Melderegisterauskunft

Eine einfache Melderegisterauskunft über Name, Anschrift und evtl. Geburtsdaten bestimmter Personen können neben bestimmten öffentlichen Stellen auch private Antragsteller (u.a. Unternehmen, Parteien, Privatpersonen) erhalten.

Müllabfuhr

Für die Müll- und Sperrmüllabfuhr in Hennef ist die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft zuständig.

Musikschule: Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

Neben Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung kann auch die SEPA-Lastschriftermächtigung und die Zustimmung zum Online-Unterricht erfolgen.

Parkerleichterung

Personen die im Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises sind, können sich einen Behindertenparkausweis ausstellen lassen.

Personenstandsurkunden

Sofern der Personenstandsfall in Hennef eingetragen wurde, kann das Hennefer Standesamt die Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde) ausstellen.

Pfandleihe - Gewerbeerlaubnis

Für das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers wird eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt. Zum Schutz der Allgemeinheit oder der Verpfänder kann die Erlaubnis mit Auflagen verbunden werden.

Plakatierung: Genehmigung

Mit Plakatwerbemaßnahmen darf frühstens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass begonnen werden. Die Plakate müssen spätestens am nächsten Werktag nach dem Anlass entfernt werden.

Rundfunkbeitrag

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist ist aus sozialen und gesundheitlichen Gründen möglich.

Schaustellung von Personen

Für eine gewerbsmäßige Veranstaltung zur Schaustellung von Personen (z.B. Striptease, Tabledance) in Geschäftsräumen benötigt man eine entsprechende Erlaubnis. 

SEPA Lastschriftmandat der Stadtkasse

Lastschriftmandat für

Sondernutzungserlaubnis

Die Inanspruchnahme von Gehwegen und Fahrbahnflächen zur Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen, Aufstellen von Containern, etc. (über den normalen Straßenanliegergebrauch hinaus) bezeichnet man als Sondernutzung.

Sondernutzung von Straßen für Unternehmen

Für die Sondernutzung von Straßen und für das Teilnehmen an Veranstaltungen sowie Wochen- und Spezialmärkten sind spezielle Erlaubnisse notwendig.

Sperrzeit - Ausnahmegenehmigung

Ausnahmegenehmigungen in Bezug auf die geltenden Sperrzeiten (§18 Gaststättengesetz) können im Rahmen einer Veranstaltungserlaubnis beantragt werden.

Spielautomaten: Spielhallen und Aufstellerlaubnis

Für den Betrieb von Spielhallen oder das gewerbsmäßige Aufstellen von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit gibt es eine Reihe von notwendigen Genehmigungen. 

Städtische Säle und Räume: Nutzung für Veranstaltungen

Räumlichkeiten der Stadt (insbesonere die Meys Fabrik und die Halle Meiersheide) könnne für eigene Veranstaltungen gemietet werden.

Starkregen und Überflutung

Starke Regenfälle führen zu hohen Schäden an Gebäuden und beim Hausrat, meistens durch Kellerüberschwemmungen. Die Stadt bietet eine Starkregenberatung

Stellplatzablösung

Beim Bau von Häusern muss eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen hergestellt werden. Sofern dies nicht möglich ist, müssen die Stellplätze in Form eines Beitrages an die Stadt abgelöst werden.