Änderungen der Meldedaten (Name, Adresse, etc.) müssen in den KFZ-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen werden.
Anträge für die Genehmigung von Märkte, Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen sind bei der Ordnungsverwaltung der Stadt zu stellen.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über die bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden. Es gibt eine einfache Bescheinung sowie eine erweiterte, die zusätzliche Angaben enthält (z.B. Familienstand, Staatsangehörigkeit).
Eine einfache Melderegisterauskunft über Name, Anschrift und evtl. Geburtsdaten bestimmter Personen können neben bestimmten öffentlichen Stellen auch private Antragsteller (u.a. Unternehmen, Parteien, Privatpersonen) erhalten.
Für die Müll- und Sperrmüllabfuhr in Hennef ist die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft zuständig.
Neben Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung kann auch die SEPA-Lastschriftermächtigung und die Zustimmung zum Online-Unterricht erfolgen.
Personen die im Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises sind, können sich einen Behindertenparkausweis ausstellen lassen.
Sofern der Personenstandsfall in Hennef eingetragen wurde, kann das Hennefer Standesamt die Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde) ausstellen.
Für das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers wird eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt. Zum Schutz der Allgemeinheit oder der Verpfänder kann die Erlaubnis mit Auflagen verbunden werden.
Mit Plakatwerbemaßnahmen darf frühstens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass begonnen werden. Die Plakate müssen spätestens am nächsten Werktag nach dem Anlass entfernt werden.
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist ist aus sozialen und gesundheitlichen Gründen möglich.
Für eine gewerbsmäßige Veranstaltung zur Schaustellung von Personen (z.B. Striptease, Tabledance) in Geschäftsräumen benötigt man eine entsprechende Erlaubnis.
Lastschriftmandat für
Die Inanspruchnahme von Gehwegen und Fahrbahnflächen zur Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen, Aufstellen von Containern, etc. (über den normalen Straßenanliegergebrauch hinaus) bezeichnet man als Sondernutzung.
Für die Sondernutzung von Straßen und für das Teilnehmen an Veranstaltungen sowie Wochen- und Spezialmärkten sind spezielle Erlaubnisse notwendig.
Ausnahmegenehmigungen in Bezug auf die geltenden Sperrzeiten (§18 Gaststättengesetz) können im Rahmen einer Veranstaltungserlaubnis beantragt werden.
Für den Betrieb von Spielhallen oder das gewerbsmäßige Aufstellen von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit gibt es eine Reihe von notwendigen Genehmigungen.
Räumlichkeiten der Stadt (insbesonere die Meys Fabrik und die Halle Meiersheide) könnne für eigene Veranstaltungen gemietet werden.
Starke Regenfälle führen zu hohen Schäden an Gebäuden und beim Hausrat, meistens durch Kellerüberschwemmungen. Die Stadt bietet eine Starkregenberatung
Beim Bau von Häusern muss eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen hergestellt werden. Sofern dies nicht möglich ist, müssen die Stellplätze in Form eines Beitrages an die Stadt abgelöst werden.